Definition & Links
Die sogenannte ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution) hat das Ziel,eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten zu schaffen. Diese Streitigkeiten können sich aus dem grenzüberschreitenden Online-Verkauf von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen innerhalb der gesamten EU ergeben.
Das Ziel dieser Verordnung soll durch die Einrichtung einer Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) auf EU-Ebene und die Regelung der Zusammenarbeit mit den nationalen Stellen für die alternative Streitbeilegung erreicht werden.
LINK: http://ec.europa.eu/consumers/odr